Lieber Ex-Mann,

ich danke Dir von Herzen für das Schreiben, welches Du mir heute in den Briefkasten gesteckt hast. Dazu fällt mir spontan nur folgendes ein:

1. Ich habe es abgeheftet  —->  in den Ordner „GELESEN UND GELACHT“

2. Ich werde mit Sicherheit keine Unterlassungserklärung unterschreiben, in der ich mich verpflichte 25.000 Euro zu zahlen, sollte ich über Dich schreiben. Nicht einmal zu einem Euro würde ich mich verpflichten!!!

3. Ich äußere ausschließlich Tatsachen oder meine persönliche Meinung.

4. Derartige Schreiben kannst Du Dir zukünftig dahin stecken, wo die Sonne nie scheint!

5. Es steht Dir jederzeit frei diesbezüglich einen Anwalt zu konsultieren.

6. Einem möglichen Schreiben Deines Anwalts sehe ich freudiger Erwartung entgegen.

7. Wie es in den Wald hineinschallt…..

8. Du solltest mich besser kennen!!

Herzlichst Deine Ex-Frau!!

8 Gedanken zu „Lieber Ex-Mann,

  1. Schreib dir ein Impressum – hab ich auch gemacht, nachdem meine herzalelrliebste Familie beim todesfall meines Großvaters ausrastete, als ich meine eigene Meinung gebloggt hab. Ein Impressum sollte dich eigentlich alles in allem absichern – auch wenn er dir eigentlich nichts kann.

  2. Puh das war hart etwas zu finden was ansatzweise mit DEM Problemzu tun hat.
    Vielleicht hilft es. Vielleicht auch erst nach 5 maligen lesen *g*
    Quelle:
    Internetrecht
    Prof. Dr. Thomas Hoeren
    Institut für Informations-, Telekommunikations- und Medienrecht
    Universität Münster

    Bei Meinungen wird wegen des hohen verfassungsrechtlichen Schutzes der Meinungsfreiheit die Zulässigkeit der freien Rede vermutet. Dies gilt – wie das OLG Koblenz(MMR 2008, 54) klarmacht – auch bei einer heftigen Diskussion in Internetforen. In der öffentlichen Auseinandersetzung müsse Kritik hingenommen werden, die durchaus auch überspitzt und polemisch sein dürfe. Andernfalls drohe die Gefahr der Lähmung oder Verengung des Meinungsbildungsprozesses. Unzulässig seien allenfalls so genannte Schmähkritiken, also Werturteile, die in jeder sachlichen Grundlage entbehrende, böswillige oder gehässige Schmähungen übergehen. Erst wenn die Diffamierung einer Person im Vordergrund steht und nicht mehr die Auseinandersetzung mit der Sache, wird diese Grenze zur Schmähkritik überschritten

  3. du das weiss ich nicht mehr, dafür waren die Augen zu klein :)
    Es gibt aber zahlreiche, kostenfreie Downloads die das ganze als PDF anbieten. Die letzte Seitenzahl die ich gestern nacht sehen konnte war irgendwwas mit 400 :)

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